Gesetz Zeichen

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat angekündigt, den Radverkehr sicherer machen zu wollen. Damit dies passiert, hat er im Herbst 2019 neue Regelungen vorgelegt. Diese sind seit dem 27.04.2020 in Kraft getreten.
Die neuen Regelungen helfen tatsächlich dem Radverkehr – wenn sie denn auch umgesetzt und von allen Verkehrsteilnehmern befolgt werden. Welche Änderungen es sind, erfahrt ihr jetzt!

 

Abbiegende LKWs

LKW im Straßenverkehr Da es immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen zwischen Radlern und abbiegenden LKWs kommt, dürfen alle Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen. Schrittgeschwindigkeit bedeutet 4 bis 7, max 11 km/h. Wer dagegen verstößt kann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Für mich persönlich geht diese Regelung noch nicht weit genug. Auch mit Schrittgeschwindigkeit gibt es weiterhin einen toten Winkel. Der Gesetzgeber sollte endlich die schon vorhandene Software verpflichtend machen und somit weitere Unfälle und Todesfälle vermeiden.

 

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Endlich ist es verpflichtend im Gesetzt verankert: Überholen innerorts mit mind. 1,5 Metern Abstand / Außerorts mit 2 Metern Abstand. Und dies gilt auch, wenn es einen optisch abgegrenzten Radfahrstreifen gibt.
Bislang war nur ein „ausreichend großer Seitenabstand“ vorgeschrieben gewesen. Wie dies dann aussah, durfte ich schon häufig – besonders im Stadtverkehr – erleben. Da spürt man schnell mal den Windhauch des Seitenspiegels. Nun gibt es zumindest ein Gesetzt, welches dies verbietet. Punkte oder Bußgelder wurden leider nicht geregelt.

 

Nebeneinander Radfahren erlaubt

Dies ist nun grundsätzlich gestattet, so lange keine Verkehrsteilnehmer behindert werden. Ansonsten muss hintereinander gefahren werden.

Dies lässt natürlich Raum für sehr viel Interpretation jedes Verkehrsteilnehmers, so dass auf die Vernunft von Auto und Radfahrer gesetzt wird.

 

Grüner Pfeil für Radfahrer

Für Autofahrer ein alter Hut – für Radfahrer jetzt aber neu: Es gibt nun ein spezielles Schild, welches Radfahrern erlaubt, auch bei einer roten Ampel rechts abbiegen zu dürfen, ohne auf grün zu warten.
In Belgien, Niederlande und Frankreich gibt es diese Verkehrsregel schon länger und sie funktioniert.

Grüner Pfeil im Radverkehr

Quelle: BASt

 

 

Auf dem Radweg parken verboten

Was schon immer galt, wird für Autofahrer nun aber richtig teuer. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem ist das halten auf einem Radweg, welcher durch eine gestrichelte weiße Linie vom Autoverkehr abgetrennt ist, auch verboten. Dies war sonst für bis zu drei Minuten erlaubt.

Gestrichelte Linie Radweg

Fazit: Grundsätzlich sind die Neuerung als sehr positiv zu bewerten und machen einen Schritt in die richtige Richtung für mehr Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr. Wichtig ist, dass diese Regeln auch allen zugänglich gemacht wird und umgesetzt wird. Bei Verstößen muss durchgegriffen werden und nicht ein Auge zugedrückt werden. Besonders wir Radfahrer sind im Straßenverkehr zu schützen und das schwächste Glied.

Wie immer tragen aber auch wir unseren Teil dazu bei. Radfahrer die über rote Ampeln fahren sind einfach super negative Beispiele und machen es dem Autofahrer leicht, dann bei anderen Dingen / Gesetzten auch mal ein Auge zuzudrücken. Ich selbst fahre auch Auto – zwar nur noch sehr selten – habe aber damit die Sichtweise des Radlers und des Autofahrers. Würden sich alle ein wenig mehr in den anderen hineinversetzen und nicht immer nur auf ihr Recht pochen, so würde der Straßenverkehr sicher deutlich friedlicher verlaufen und es würde weniger Unfälle geben.

Weiterführende Links:

StVO-Novelle des BMVI

 


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